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Wissen · E-Rechnung

E-Rechnung 2027: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Margarita · Kosmo Team · 24.10.2026 · ca. 4 Min. Lesezeit
Kurz gesagtSeit dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Ab dem 1.1.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr E-Rechnungen auch senden, ab dem 1.1.2028 alle. Eine PDF per E-Mail zählt dann nicht mehr.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Die Buchhaltungssoftware kann sie automatisch auslesen. Eine PDF oder ein Scan ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, auch wenn sie per E-Mail kommt.

Gängige Formate in Deutschland:

Welche Fristen gelten?

Ob es für Ihr Unternehmen Ausnahmen gibt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Wir beraten nicht zu Steuerfragen.

Warum lohnt es sich, früher zu starten?

Viele kleine und mittlere Unternehmen haben noch keine passende Software oder nutzen sie nicht richtig. Typische Probleme:

Wer jetzt umstellt, hat Zeit zum Testen. Und eingehende E-Rechnungen lassen sich automatisch verarbeiten, das spart schon heute Zeit.

Wie läuft die Umstellung ab?

  1. Bestandsaufnahme: Wie schreiben und empfangen Sie heute Rechnungen, welche Software nutzen Sie?
  2. Tool wählen und einrichten: zum Beispiel lexoffice oder sevdesk, verbunden mit DATEV über Ihre Steuerberatung.
  3. Ausgangsrechnungen: Vorlagen in XRechnung oder ZUGFeRD, Testrechnungen, Prüfung auf Gültigkeit.
  4. Eingangsrechnungen: automatisch erkennen und an die Buchhaltung weitergeben.
  5. Archiv nach GoBD einrichten.
  6. Kurze Schulung für das Team.

Häufige Fragen

Reicht eine PDF per E-Mail ab 2027 noch?

Für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz nicht mehr, ab 2028 für alle nicht mehr. Ausnahmen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Welches Format soll ich wählen?

Für die meisten Unternehmen ist ZUGFeRD ein guter Start, weil Menschen und Software die Rechnung lesen können. Für öffentliche Auftraggeber ist meist XRechnung gefragt.

Muss ich meine Buchhaltungssoftware wechseln?

Nicht unbedingt. Viele Programme können E-Rechnungen bereits. Wichtig ist, dass sie richtig eingerichtet und mit der Buchhaltung verbunden sind.

Übernehmen Sie auch die steuerliche Beratung?

Nein. Wir kümmern uns um die Technik. Steuerliche Fragen beantwortet Ihre Steuerberatung.

Sie wollen wissen, wie weit Ihr Unternehmen bei der E-Rechnung ist?

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Stand: 24.10.2026.

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